Da ich für den Bereich "Entspannung und Körperarbeit - Massage" die SVS- Qualitätskriterien erfülle, kommt der "individuelle Gesundheitshunderter" für SVS Kund*innen zu tragen.


Dafür sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • SVS-Kund*innen müssen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert sein.
  • Finanzielle Mindestinvestition (in diesem Fall für Leistungen bei mir): € 150,00
  • Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien, Zahlungsbestätigung und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) beantragt werden.
  • Der Zeitraum zwischen der absolvierten Maßnahme und der Vorsorgeuntersuchung darf nicht größer als ein Jahr sein. Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt, wenn die aktuelle, positive Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund - Meine Gesundheitsziele" nachgewiesen wird.
  • Antragstellung samt den gesamten erforderlichen Unterlagen:
    per Post: DLZ Sicherheit & Gesundheit, Mozartstraße 41, 4010 Linz oder per Mail: dlz.sg@svs.at oder online unter www.svs.at (Formulare & Anträge)
  • Rückerstattung der SVS im Ausmaß von € 100

Bitte beachten Sie hierbei, dass Leistungen mit ärztlicher Verordnung nicht in den Förderbereich des Gesundheitshunderters fallen.

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